Herzlich Willkommen bei der wissenschaftlichen Anlaufstelle für hochproblematische Kinderschutzverläufe!

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lotet gegenwärtig im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ Modernisierungsbedarfe in den gesetzlichen Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts aus, damit Menschen wirksamer als bisher geholfen werden kann.

Die Erfahrungen von Betroffenen sollen dabei aktiv berücksichtigt werden. Da der „Kinderschutz“ hierbei ein wichtiges Anliegen ist, wurde ergänzend das vertiefende Forschungsmodul „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“ gestartet.

In der Zeit vom 25.04.2019 – 01.07.2019 hatten Betroffene und Beteiligte auf dieser Seite die Möglichkeit sich vertraulich und anonym zu ihren Erfahrungen im Zusammenhang mit Kinderschutzverläufen zu äußern.

Die Befragung ist nun beendet.

Ein Team aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wertet aktuell die gesammelten Erfahrungsberichte aus und untersucht einzelne Fälle genauer, indem Interviews mit den beteiligten Personen geführt werden.

Die ersten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Dialogprozesses zur SGB VIII Reform wurden am 10.12.2019 veröffentlicht. Im Downloadbereich finden Sie die vorläufige Fassung des Abschlussberichts, hier können Sie die bisher veröffentlichten Ergebnisse sichten. Da aktuell noch zwei Erhebungsstränge laufen (multiperspektivische Fallbetrachtungen, Jugendamtsbefragung), sind zum jetzigen Zeitpunkt nur einige, wenige Befunde zu hochproblematischen Kinderschutzverläufen enthalten.

Im ersten Halbjahr 2020 wird der wissenschaftliche Ergebnisbericht erscheinen, in den dann auch die Befunde des vertiefenden Forschungsmoduls „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“ vollumfänglich eingehen, die sich auf gesetzliche Änderungsbedarfe beziehen. Darüber hinaus ist geplant, dass im Anschluss aus den vorhandenen Daten weitere Ergebnisse zur Verbesserung der Kinderschutzpraxis herausgearbeitet werden. Sobald es hierfür eine konkrete Planung gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle darüber.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Rahmen der wissenschaftlichen Anlaufstelle keine Einzelfallaufarbeitung in einem Beratungssetting erfolgen kann.
Die wissenschaftliche Anlaufstelle wird daher auch keinen Beschwerden in Einzelfällen nachgehen.